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Landkreis Uelzen

Stefan Kolbe und Ingo Lüdeke für weitere sieben Jahre Bezirksschornsteinfeger

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Uelzen/Landkreis. Landrat Dr. Heiko Blume hat die bisherigen Kehrbezirksinhaber Stefan Kolbe und Ingo Lüdeke für weitere sieben Jahre zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern bestellt. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde begrüßte Blume die beiden Schornsteinfeger im Kreishaus und überreichte ihnen ihre Bestellungsurkunden.

Kolbe und Lüdeke setzten sich im vorangegangenen Auswahlverfahren gegen die Mitbewerber durch. Seit der Novellierung des Schornsteinfegerwesens dürfen Kehrbezirke nur noch befristet für sieben Jahre zugeteilt werden. In einem Auswahlverfahren ist der Kehrbezirksinhaber nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung auszuwählen. Dabei ist unter anderem die Zahl der Fortbildungen in den zurückliegenden sieben Jahren ausschlaggebend.

Durch die Wiederbestellung der bisherigen Kehrbezirksinhaber bleibt für die Hauseigentümer in den Kehrbezirken Uelzen 1 und Uelzen 9 alles beim Alten. Der Einbau neuer Heizungen, Änderungen an der Heizungsanlage oder die Stilllegung von Heizungen sind dank der Wiederbestellung von Kolbe und Lüdeke wie gewohnt beim bisherigen Kehrbezirksinhaber anzuzeigen.

Blume dankte den beiden Bezirksschornsteinfegern für ihre bisher geleistete Arbeit und somit die Erfüllung einer wichtigen Aufgabe. „Dabei haben Sie über die Jahre stets das nötige Knowhow auf aktuellem Stand gehalten“, so der Landrat. Zu den hoheitlichen Aufgaben, die im jeweiligen Bezirk ausschließlich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden dürfen, zählt die Feuerstättenschau, die Abnahme neuer oder umgebauter Heizungen sowie das Führen des Kehrbuchs, in dem alle Heizungen im Kehrbezirk mit Fristen für Kehrung, Überprüfung und Messung erfasst sind. Bei Fragen zum Schornsteinfegerrecht sind unter der Rufnummer 0581 82-157 weitere Informationen erhältlich.

Foto: Landkreis Uelzen