Vogelgrippe: Landkreis ordnet Aufstallungspflicht für größere Geflügelhaltungen an
Uelzen/Landkreis. Zum Schutz der heimischen Geflügelbestände vor der Einschleppung oder Weiterverbreitung der Geflügelpest (Aviäre Influenza) hat der Landkreis Uelzen eine Aufstallungspflicht für größere Geflügelhaltungen angeordnet. Demnach müssen alle Halterinnen und Halter, die mehr als 50 Stück Geflügel – also Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasane, Wachteln oder ähnliche Arten – halten, ihre Tiere ab spätestens Montag, 3. November 2025, in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen halten.
Ziel der Maßnahme ist es, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Letztere gelten derzeit als Hauptüberträger des hochpathogenen Aviären Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5, das sich aktuell in vielen Regionen Deutschlands stark ausbreitet.
„Die jüngsten Funde in unserem Kreisgebiet lassen stark vermuten, dass das Virus über den Wildvogelzug auch im Landkreis Uelzen angekommen ist. Es besteht ein erhebliches Risiko für die Einschleppung in größere Geflügelhaltungen, insbesondere in Freilandhaltungen“, betontAmtstierärztin Dr. Ursula Kimmel-Brandes vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Uelzen. „Mit der Aufstallungspflicht senken wir das Risiko für einen möglichen Viruseintrag in die Bestände und tragen dazu bei, wirtschaftliche Schäden und weitreichende Tierverluste zu verhindern.“
Am 26. Oktober wurde bei einem in Bad Bevensen gefundenen Kranich der Verdacht auf Geflügelpest amtlich festgestellt. Weitere Verdachtsfälle bei Wildvögeln in Bienenbüttel und Altenmedingen werden derzeit untersucht. Auch in den angrenzenden Landkreisen wurden bereits bestätigte Fälle gemeldet. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko einer Übertragung von Wildvögeln auf Hausgeflügel deutschlandweit als hoch ein.
Die Aufstallung gilt zunächst für alle größeren Geflügelhaltungen im Kreisgebiet und bleibt so lange in Kraft, bis die Anordnung aufgehoben wird. Kleinsthaltungen mit bis zu 50 Tieren sind von der Pflicht derzeit ausgenommen, da diese nach bisheriger Erfahrung ein geringeres Risiko für eine Seuchenausbreitung darstellen. Betriebe, die aus besonderen Gründen keine Aufstallung vornehmen können, können beim Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese ist schriftlich und mit Begründung einzureichen.
Die Behörde appelliert an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die allgemeinen Hygienemaßnahmenstrikt einzuhalten. Dazu zählen etwa das Tragen von Schutzkleidung, die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und Stalleinrichtungen sowie die Vermeidung jeglichen Kontakts zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen.
„Nur durch konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen können wir verhindern, dass die Geflügelpest auf unsere Bestände übergreift“, so Dr. Kimmel-Brandes abschließend. Die Allgemeinverfügung tritt ab sofort in Kraft. Sie kann auf der Website des Landkreises Uelzen (www.landkreis-uelzen.de) unter dem Menüpunkt „Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft“ – dort unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Hintergrund:
Im Landkreis Uelzen werden derzeit rund 585.000 Stück Geflügel gehalten. Durch die Aufstallungspflicht werden rund 98 Prozent dieses Bestands abgedeckt. Das Veterinäramt führt regelmäßig Risikobeurteilungen durch, um die Gefährdungslage fortlaufend zu bewerten.
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