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Gifhorn

Landkreis Gifhorn: Vogelpest - Von 44 Verdachtsfällen sind bislang sieben Proben positiv

 |  Landkreis

Gifhorn. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 24.10.2025 die Vogelpest bei Kranichen im Landkreis Gifhorn bestätigt. Aufgrund dieser Entwicklung hat der Landkreis mit Wirkung zum 25.10.2025 eine Allgemeine Aufstallungsanordnung für sämtliches im Landkreis Gifhorn gehaltenes Geflügel erlassen. Die Anordnung betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln sowie Enten und Gänse.

Die aktuelle Ausbreitung der Vogelpest beschränkt sich weiterhin ausschließlich auf Wildvögel, insbesondere Kraniche. Bis zum 04.11.2025 wurden 44 Verdachtsfälle auf das Virus gemeldet. Von diesen Verdachtsfällen sind bislang sieben Proben positiv ausgefallen. Weitere Probenbefinden sich noch in der abschließenden Beurteilung durch das Friedrich-Loeffler-Institut. Das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn sorgt für die fachgerechte Entsorgung der verendeten Tiere, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Erfreulicherweise wurde das Virus bisher noch nicht in Geflügelhaltungen im Landkreis nachgewiesen. Um jedoch die Gesundheit der Tiere bestmöglich zu schützen, bleibt die allgemeine Aufstallungsverfügung weiterhin in Kraft. Der Landkreis Gifhorn bittet alle Geflügelhalter, die Aufstallungsanordnung strikt zu befolgen und ihre Tiere weiterhin vorWildvögeln zu schützen.

Weiterhin gilt: Wer tote Vögel sieht, soll bitte das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn per E-Mail informieren: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bitte geben Sie eine genaue Lagebeschreibung (gegebenenfalls Geokoordinaten) des Kadavers an und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Es wird versucht, die Kadaver zeitnah abzuholen. Fassen Sie die toten Vögel selber nicht an. Kranke Tiere können nicht behandelt oder untersucht werden. In der Regel ziehen sie sich zum Sterben zurück.