Scharnebeck. So etwas erwartet man eigentlich eher bei „Fluch der Karibik“ als auf dem Elbeseitenkanal: Der Kapitän eines Kanalfrachters ist mit seinem Bootsmann erheblich aneinander geraten, weil dieser zu betrunken war, um seinen seemänischen Pflichten nachzukommen.
Laut Polizei so geschehen am Sonntagabend im Oberen Vorhafen des Schiffshebewerkes in Scharnebeck. Der Befehl an den Bootsmann lautete: anlegen und festmachen. Dabei hatte der 65-Jährige augenscheinlich so erhebliche Probleme, dass ihm der 68-jährige Schiffsführer zu Hilfe kommen wollte. Dies missfiel dem Besatzungsmitglied, so dass es zu Streitigkeiten zwischen den beiden Männern an Bord des Gütermotorschiffs kam.
Schließlich musste die Wasserschutzpolizei eingreifen. Sie beruhigte die beiden Streithähne und machte das Schiff ordnungsgemäß fest. Dabei stellte sich auch rasch der Grund für die seemännischen Unzulänglichkeiten heraus: Der Bootsmann hatte 2,25 Promille intus.
Die Weiterfahrt des Gütermotorschiffes wurde untersagt, da die erforderliche Mindestbesatzung aufgrund des alkoholbedingten Ausfalls des Bootsmannes nicht mehr gegeben war.