Uelzen/Landkreis. Nicht nur die christlichen Gemeinschaften stellt die Corona-Krise im zweiten Jahr in Folge vor erhebliche Herausforderungen, was Feiertage und Gottesdienst angeht - auch die muslimischen Gemeinschaften müssen viele Einschränkungen in Kauf nehmen, das gilt auch für den Fastenmonat Ramadan, der in diesem Jahr noch bis zum 12. Mai begangen wird.
In Niedersachsen hat der Landesverband Islamischer Religionsgemeinschaften Niedersachsen/Bremen (DITIB) ein Informationsblatt über die einheitliche Anwendung der Corona-Verordnung für den Islamischen Fastenmonat erstellt, teilt der Landkreis Uelzen auf Anfrage der Uelzener Nachrichten mit. Landkreis-Sprecher Martin Theine: "Dem Informationsblatt ist zu entnehmen, dass beim Begehen des Ramadan weiterhin die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen gelten. Das tägliche Fastenbrechen ist nur unter den geltenden Kontaktbeschränkungen erlaubt. Somit darf ein Haushalt zwei Personen aus einem weiteren Haushalt empfangen. Zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt."
Nach Auskunft des Vereins „Kulturelle Brücken e. V.“ in Uelzen, so die Kreisverwaltung weiter, finden mit Ausnahme des Freitagsgebetes keine Veranstaltungen statt. Die Durchführung des Freitagsgebetes sei an die Einhaltung von Auflagen eines entsprechenden Hygienekonzeptes gebunden. Der Verein hat laut eigener Aussage die mehrsprachigen Informationen zum Verhalten während der Corona-Pandemie an die Teilnehmenden des Freitagsgebets weitergeleitet. Der Landkreis und der Verein haben zu möglichen diesbezüglichen Herausforderungen eine enge Abstimmung vereinbart. Auch im Hinblick auf mögliche Corona-Impfungen während des Ramadan folgt der Verein der Empfehlung von DITIB.
Symbolfoto (Adobe Stock): Muslimische Mitbürger begehen derzeit den Fastenmonat Ramadan, der dieses Jahr am 13. Mai endet. Im Anschluss wird das Fest des Fastenbrechens gefeiert.