Uelzen/Landkreis. Der Landkreis Uelzen gibt seine Sporthallen – etwa die Hallen am HEG und LeG sowie die Pestalozzi-Turnhalle – aufgrund der derzeit geringen 7-Tage-Inzidenz wieder für den Vereinssport frei, teilt die Kreisverwaltung mit. Wegen der diese Woche in Kraft getretenen Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist eine sportliche Betätigung in geschlossenen Räumen wieder in größerem Umfang möglich, derzeit ist lediglich ein Hygienekonzept nach Vorgaben des Landkreises Voraussetzung. Entsprechend dem Hallenbelegungsplan können die Sportvereine ab dem heutigen Dienstag zu den gewohnten und gebuchten Hallenzeiten ihr reguläres Training von Montag bis Freitag wiederaufnehmen. Über die zu beachtenden Vorschriften und Maßgaben unterrichtet der Landkreis die Sportvereine schriftlich.
Auch die Hallen der Hansestadt Uelzen sind wieder freigegeben: „Wir freuen uns, dass wir ab sofort die städtischen Sporthallen wieder für die Sportangebote der Vereine öffnen können. Die Vereine haben lange darauf gewartet“, sagt Erster Stadtrat Dr. Florian Ebeling. Die Turnhalle in Veerßen indes bleibt zunächst wegen Sanierungsarbeiten geschlossen.
Zudem beabsichtigt der Landkreis auch eine Freigabe der Sportstätten an den Wochenenden. Dafür erforderliche organisatorische Vorbereitungen werden derzeit getroffen. Die Vereine werden umgehend informiert, sobald für die Wochenenden eine Freigabe der kreiseigenen Sporthallen erfolgt.
Landrat Dr. Blume dankte den Sportvereinen für ihre Geduld: „Die uns alle nun seit über einem Jahr begleitende Corona-Pandemie hat die wichtige ehrenamtliche Arbeit der Sportvereine extrem ausgebremst und auch den Sportlerinnen und Sportlern viel abverlangt. Ich freue mich, dass der Vereinssport nun wieder durchstarten kann. Die schnelle Freigabe der Sportstätten des Landkreises ist mir ein wichtiges Anliegen.“
Ein negativer Test muss nicht vorgelegt, die Kontaktdaten der Sportausübenden jedoch dokumentiert werden, um gegebenenfalls Infektionsketten nachzuverfolgen, erklärt die Pressestelle der Hansestadt Uelzen. Vor und nach der sportlichen Betätigung müsse eine Maske getragen werden, Warteschlangen seien zu vermeiden. In den Sporthallen muss nach dem „20-5-20-Prinzip“ gelüftet werden, also 20 Minuten Sportausübung, 5 Minuten Lüften, 20 Minuten Sportausübung und so weiter.
Auch Umkleidekabinen und Duschen sind freigegeben. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss dabei eingehalten werden. Das Gleiche gilt bei der Benutzung der Geräteräume und anderer Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial. Falls dies nicht möglich ist, dürfen diese Räume sowie sanitäre Anlagen nur einzeln betreten werden. Jede Trainingsgruppe ist zudem verantwortlich dafür, dass die geltenden Hygiene- und Desinfektionsvorschriften insbesondere mit Blick auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden.
Jeder Verein hat einen Verantwortlichen zu benennen, der die Einhaltung der Maßnahmen in der Praxis laufend überprüft bzw. sicherstellt. „Trotz der Einschränkungen wünschen wir allen Sportlerinnen und Sportlern viel Spaß und Freude beim Training“, sagt Markus Nieber, Abteilungsleiter Sport der Hansestadt.
Foto (Hansestadt Uelzen): Die Vereine haben lange darauf gewartet: Der Vereinssport ist nun wieder in den städtischen Turnhallen möglich.