Uelzen/Landkreis. Die Sitzungen des Kreistags sollen künftig per Video verfolgbar sein: Die Abgeordneten sprachen sich in der jüngsten Sitzung für die entsprechend notwendige Änderung der Hauptsatzung des Landkreises aus. Darin heißt es unter anderem, dass Vertreter der Medien sowie der Verwaltung in öffentlichen Sitzungen nun Film- und Tonaufnahmen des Gremiums zum Zwecke der Berichterstattung anfertigen dürfen. Die Mitglieder des Kreistags sind aber vor Sitzungsbeginn entsprechend zu informieren. Abgeordnete können außerdem verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt. Während der Sitzung haben die Zuhörer die Möglichkeit, unter dem Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ ihre Fragen über die Videokonferenztechnik zu stellen. Damit soll der Öffentlichkeit weiter die Möglichkeit der Teilhabe am politischen Diskurs geschaffen werden.
Allerdings soll die Möglichkeit der öffentlichen Video-Übertragung vor allem während pandemischer Lagen wie der aktuellen Corona-Krise genutzt werden. Generell setzt der Landkreis weiterhin vor allem auf Präsenz-Sitzungen, die Änderung der Hauptsatzung soll eine Sonderregelung sein. Zum Zwecke der Berichterstattung soll die Videotechnik aber dauerhaft eingerichtet werden.
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